Preise

Raummieten - Bereitstellungskosten

Unsere Raummieten-Bereitstellungskosten haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt.

PDF-Download: Raummieten

Raum Preis halbtags
08:00 - 15:00 Uhr
17:00 - 24:00 Uhr

Preis ganztags
08:00 - 24:00 Uhr
Festsaal (ohne Bühne/Galerie) 247 € 1.700,- € 2.600,-
Festsaal (mit Bühne/Galerie) 418 € 1.980,- € 2.760,-
Millerzimmer 101 € 510,- € 780,-
Lenbachzimmer 73 € 420,- € 640,-
Seidlzimmer 53 € 340,- € 520,-
Miller- & Lenbach- & Seidlzimmer 227 € 1.200,- € 1.900,-
Club Raum 1 91 € 480,- € 680,-
Club Raum 2 48 € 210,- € 320,-
Club Raum 3 55 € 310,- € 510,-
Club Räume 1 & 3 146 € 740,- € 1.180,-
Club 1 & 2 & 3 194 € 890,- € 1.400,-
Gesamthaus (FS, MZ, SZ, LBZ, Club & Foyers)
€ 3.870,- € 5.700,-
Allotria
Preis auf Anfrage
Lithografiewerkstatt
Preis auf Anfrage

In den Bereitstellungskosten sind Bestuhlung, Reinigung (vor und nach der Veranstaltung) sowie die Grundbeleuchtung inbegriffen. Für weitere Vereinbarungen enstehen folgende Zusatzkosten:

Stundenmehraufwand von 24:00 - 02:00 Uhr
€ 65,- (Stunde)
Stundenmehraufwand ab 02:00 - max. 05:00 Uhr
€ 240,- (Stunde)
Bewachte Garderobe
€ 24,- (Pers./Stunde)
Toilettendame
€ 24,- (Pers./Stunde)
Hausmeister
€ 26,- (Pers./Stunde)
Aufwendungen unsererseits vor oder während einer Veranstaltung, die in der Bereitstellungspauschale nicht inbegriffen sind
€ 26,- (pro Stunde)
Sonderreinigung aufgrund starker Verschmutzung seitens des Veranstalters
€ 26,- (pro Stunde)
Technische Betreuung während einer Veranstaltung durch qualifiziertes Personal
via Artist Studio Lang

Alle Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer. 

Richtlinien für Ausstellungen

Die für den Auf- und Abbau der Ausstellungsgegenstände und sonstigen Einrichtungen benötigten Tage gelten als zahlungspflichtige Ausstellungstage. Ausstellungsgegenstände, die nachts im Ausstellungsraum bleiben, müssen vom Veranstalter versichert sein. Für alle Beschädigungen oder grobe Verschmutzungen der Räume, des Mobiliars, der technischen Gegenstände sowie die Entsorgung von Sondermüll ist der Mieter haftbar.

Um Beschädigungen der Wände, Türen und Vertäfelungen zu vermeiden, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial, sonstigen Gegenständen und Aufbauten nur mit schriftlicher Zustimmung des Münchner Künstlerhauses gestattet.

PDF-Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen